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Kein Verkauf mehr!
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltung dieser Bedingungen

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen gelten. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

1

Beratung und Planung sind kostenlos. Allenfalls erstellte Pläne und Skizzen werden mit dem Angebot nicht ausgefolgt. Über ausdrücklichen Wunsch des Kunden können ihm Skizzen und Installationspläne entgeltlich überlassen werden. Bei Auftragserteilung wird dieses Entgeld auf den Kaufpreis angerechnet.

2

Aufträge, Zusicherungen, Ergänzungen, Nebenabreden, Änderungen und alle anderen rechtsgeschäftlichen Erklärungen des Kunden oder von uns sind uns gegenüber nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

1

Sämtliche Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei Lieferungen ins Ausland trägt der Kunde die jeweils anfallenden Steuern, Zölle etc..

2

Unsere Rechnungen sind ohne jeden Abzug wie folgt fällig:

  • 30% des Brutto-Rechnungsbetrages bei Vertragsabschluß
  • der Rest sofort nach Lieferung oder Installation

Kann die Lieferung und/oder die Installation aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht erfolgen, so wird der Restbetrag 14 Tage nach schriftlicher Mitteilung der Bereitschaft zum Versand bzw. zur Installation fällig.

3

Ändern sich nach Auftragserteilung in der Zeit bis zur Lieferung unsere Gestehungskosten, insbesondere durch Preisänderungen der Vorlieferanten, durch Löhne, Gehälter, Fracht, etc., so sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen.

4

Die Annahme von Wechseln gilt nicht als Stundung der Kaufpreisforderung. Verweigert unsere Hausbank die Diskontierung eines Wechsels oder geht ein solcher durch Verschulden des Kunden zu Protest, so sind wir berechtigt, sofortige Befriedigung aller unserer Forderungen, auch soweit diese gestundet sein sollten, zu verlangen. In diesem Fall werden alle Wechsel des Schuldners sofort fällig.

5

Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank, mindestens jedoch 12% p.a., zu zahlen. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge, einschließlich Verzugszinsen, sind wir keiner weiteren Leistung aus irgendeinem laufenden Betrag verpflichtet.

6

Tritt auf Wunsch des Kunden oder infolge nachfolgender Änderungen der Auftragserteilung der Auftragsunterlagen oder aus sonstigen Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, eine Unterbrechung der Lieferungen oder Installationen ein, so ist der Kunde verpflichtet, die bisher erbrachten Lieferungen und Installationen und den gegebenenfalls durch die Unterbrechung entstehenden Mehraufwand sogleich zu vergüten.

7

Der Kunde verpflichtet sich, im Falle seiner Säumigkeit die Mahn- und Inkassospesen des Rechtsanwaltstarifgesetzes zu ersetzen.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

1

Können wir wegen höherer Gewalt, Arbeitskampf oder anderen Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, die Frist für die uns obliegende Leistung nicht einhalten, wird diese angemessen verlängert.

2

Wir sind berechtigt, den uns erteilten Auftrag in Teillieferung auszuführen. Für diese gelten die vorstehenden Zahlungsbedingungen mit der Maßgabe, dass Zahlungen anteilig nach dem Wert der Teillieferung zu leisten sind.

3

Bei Verzögerung der Lieferung, den Liefergegenstand auf Kosten und Risiko des Kunden zu verwahren und zu lagern.

4

Wir geraten nur in Verzug, wenn wir zuvor schriftlicht gemahnt wurden. Die Dauer der vom Kunden zu setzenden Nachfrist wird mit 4 Wochen festgesetzt. Die mit Eingang der Nachfristsetzung bei uns beginnt. Für entstehende Verzugsschäden haften wir nur bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit.

§5 Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen das Entgelt ist nur zulässig, wenn Gegenforderungen im rechtlichen Zusammenhang mit unserer Forderung steht, von uns nicht bestritten wird, oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1

Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen, egal aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum. Dies gilt auch für Forderungen, die in ein Kontokorrent eingestellt sind. Bei Annahme von Wechsel und Schecks, die wir stets nur zahlungshalber übernehmen, erfolgt volle Bezahlung erst mit deren endgültiger Gutschrift.

2

Während des Bestehens unseres Eigentumsvorbehaltes ist die Vorbehaltsware vom Kunden in ausreichender Höhe auf seine Kosten gegen Risiken zu versichern und uns darüber Nachweis zu bringen.

3

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, verschlechtert sich seine Kreditwürdigkeit erheblich oder macht er von der gelieferten Ware einen erheblich nachteiligen Gebrauch, sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Waren zurückzunehmen, ohne dass dies den Rücktritt vom Vertrag bedeutet.

§ 7 Installation und Inbetriebnahme

1

Wird der Liefergegenstand von uns installiert, darf das Auspacken und Aufstellen nur unter unserer Anleitung erfolgen. Sämtliche erforderlichen Zuleitungen und deren Anschlüsse sind von konzessionierten Firmen durchzuführen (konzessionierter Elektriker, Installateur etc.).

2

Gelieferte Ware muss unbedingt entsprechend der Betriebsanleitung verwendet und gewartet werden.

§ 8 Gewährleistung, Schadenersatz

1

Ist der Liefergegenstand/die Installation mangelhaft (oder fehlen zugesicherte Eigenschaften), liefern wir nach unserer Wahl Ersatz (Austausch) oder bessern nach (Verbesserung). Wandlung oder Preisminderung kann der Kunde nicht begehren. Nachbesserungen bzw. Ersatzlieferungen sind zulässig. (Geht die wiederholte Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nur Herabsetzung des Kaufpreises oder Aufhebung des Vertrages verlangen).

2

Ein Mangel muss unverzüglich nach Abnahme schriftlich gerügt werden. Die mangelhafte Leistung ist in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befindet, zur Besichtung bereitzuhalten.

3

Jedweder Gewährleistungsanspruch ist ausgeschlossen

  • bei Verstoß des Kunden gegen die Bestimmungen des §7 und &8 Abs. 2 sowie
  • nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung.

4

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

§9 Planungen

Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Planungen und sonstige Unterlagen stellen unser alleiniges Eigentum dar.

Sie dürfen ohne unsere schriftliche Ermächtigung weder vervielfältigt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Diese Unterlagen sind auf unser Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

§10 Anwendbares Recht

Für die gesamte Geschäftsbeziehung gilt österreichisches Recht.

§11 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse, ist Wien.

§12 Schlussbestimmungen

1

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksam gewordene Bestimmung soll durch eine wirksame ersetzt werden, die jener wirtschaftlich möglichst nahe kommt.

2

Sollte der Kunde Verbraucher im Sinne des §1 Abs. 1 Z 2 Konsumentenschutzgesetz sein, gelten vorstehende Bedingungen nur insoweit, als sie nicht zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes widersprechen